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Abteilung III.    -    Von allerhand Gemüsen
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Von allerhand Gemüsen - Regeln
(Ein Rezept von August Erdmann Lehmann, 1843)

Von allerhand Gemüsen - Regeln, -

  • Alle Gemüse sollen jung und zart sein.
  • Wohl gereinigt und gleich gewaschen, nicht im Wasser liegen lassen.
  • Geschnitten, wie man sie braucht und gleich auf's Feuer.
  • Wenn sie weich sind, verdickt mit Mehl, Semmel, oder abgezogen und wieder mit Brühe verdünnt.
  • Alle Gemüse, so in Butter gedünstet, werden eher weich als in Wasser oder Brühe.
  • Wenn die Gemüse eingebrannt sind mit Mehl, Semmel oder Eier, dann kochen sie nicht mehr weich.
  • Alle Rüben und Krauthäupte müssen kurze oder längere Zeit abblanchiert werden, nach Nr. 43
  • Trockne Gemüse werden mit kaltem Flußwasser an- und aufgekocht, dann nach 5 Minuten abgegossen und heißt: abgekühlt, dann wieder anderes Wasser oder Brühe darauf und weich gekocht.
  • Sauerkraut und Rotkraut, welches fertig gekocht, kann man einige Tage oder Wochen aufbewahren.
  • Übrig gebliebenen gekochten Spargel hebt man in dem Siedwasser auf, er hält sich bis morgen, Blumenkohl desgleichen, aber Fische längere Zeit.
  • Wenn man die Gemüse gleich aus den Garten bekommt, sind sie viel schmackhafter, zarter und werden eher weich, als wenn sie einige Zeit oder schon im Keller gelegen haben. Übrigens alles nach Vorschrift.

Quelle:
- Ein Rezept aus dem - " Kochbuch von August Erdmann Lehmann, 1843"
- aus der Rubrik: 3. Abteilung, Von allerhand Gemüsen
- Regeln, Seite 72  —  Von allerhand Gemüsen - Regeln
- Überarbeitet und digitalisiert von www.feiertagsrezepte.de


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Kochbuch von August Erdmann Lehmann, 1843
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