Gesinde -
Althochdeutsch: gisind
Gesinde oder Dienstboten nannte man diejenigen Personen, welche sich auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeit anheischig gemacht haben, gegen Kost und Lohn oder andere Vergütungen die in der Haus- und Feldwirtschaft vorkommenden Arbeiten zu verrichten.
Die wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten zwischen Herrschaft und Gesinde wurden durch einen Dienstvertrag begründet, welcher durch die gegenseitige Einwilligung seine verbindliche Kraft erhielt.
Bei der Bestimmung der rechtlichen Verhältnisse zwischen Herrschaft und Gesinde kam es zunächst darauf an, was unter ihnen besonders verabredet worden ist, dann aber hatte man auf die Seiten des Staates erlassenen Gesindeverordnungen und die örtlichen Gewohnheiten Rücksicht zu nehmen.
In mehreren deutschen Städten bestanden besondere Behörden (Dienstbotenämter), welche die zwischen der Dienstherrschaft und dem Gesinde entstandenen Streitigkeiten schlichteten.
In ländlichen Regionen war damit die arbeitende Bevölkerung gemeint, welche als
Dienstboten (Knecht, Küchenhilfe, Magd) bei Grund- oder Gutsherrn angestellt waren.
Es wurde dabei Unterschied gemacht je nachdem ob verheiratet oder unverheiratet sowie
zwischen Haus und Hofgesinde unterschieden.