Abliegen oder mortificiren -
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So nennt man das Aufhängen von Fleisch, Wild, und Geflügel an einem trockenen, luftigen Orte,
da sein Fleisch schmackhaft und mürbe ist, wenn es gleich nach dem Tödten des Tieres verwendet
wird; die Dauer dieser Aufbewahrungszeit ist jedoch nach der Art des Fleisches und der Temperatur verschieden.
Kalbfleisch darf im Sommer nur höchstens 3 Tage hängen, Schweinfleisch nur 1 - 2 Tage,
Rindfleisch und Wild können 4 Tage abliegen, großes Geflügel ebenfalls, während
Hühner und Tauben am besten den Tag nach dem Schlachten verbraucht werden.
Auerhühner, Birkhühner, wilde Gänse und wilde Tauben gräbt man sogar acht Tage lang
an einem schattigen Ort in die Erde, um sie gehörig abliegen zu lassen, da ihr Fleisch sonst hart
und ungenießbar sein würde.